Wenn Sie mit dem toten Menschen nicht allein sein möchten, rufen Sie eine vertraute Person hinzu. Nachdem der Tod eingetreten ist, müssen Sie einen Arzt – am besten den Hausarzt oder die Hausärztin - hinzurufen, der den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt.
Mit dem Bestattungsinstitut verlässt die verstorbene Person dann das Zimmer zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim für immer. Es kann gut tun, sich vorher noch einmal Zeit zu nehmen. Sie können eine Pfarrerin oder einen Pfarrer bitten, den Verstorbenen vorher auszusegnen und gemeinsam mit Ihnen zu beten.
Das Bestattungsinstitut kontaktiert das zuständige Pfarramt und das Friedhofsamt, um gemeinsam mit Ihnen einen Termin für den Trauergottesdienst zu vereinbaren. Ein Pfarrer oder eine Pfarrerin macht mit Ihnen einen Termin für das Trauergespräch aus.
Unsere Seelsorgenden sind für Sie da – wenden Sie sich an das Pfarramt Ihrer Gemeinde. Die Seelsorgenden sind auch in der Zeit nach der Bestattung für Sie da, wenn Sie dies wünschen.
Wenn jemand plötzlich und unvorhersehbar stirbt, wie zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Selbsttötung, rufen die Blaulichtdienste oftmals die Notfallseelsorge hinzu, um die Todesnachricht zu überbringen. Das Notfallseelsorge-Team leistet dann „Erste Hilfe für die Seele“.
Wenn ein Mensch seinem Leben selbst ein Ende gesetzt hat, kann er oder sie selbstverständlich kirchlich beerdigt werden. Seelsorgliche Begleitung kann dabei für die Angehörigen sehr hilfreich sein.